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1.)       Anmeldung und Abmeldung
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Anmeldungen sind jederzeit Möglich.
Abmeldungen sind nur zu einem Ende eines Halbjahres am 1.April und am 1.Oktober möglich, wenn eine schriftliche Abmeldung einen Monat vorher vorliegt. Solange keine Abmeldung zu den genannt Fristen vorliegt, sind Mitglieder zur Zahlung des Schulgeldes verpflichtet.

2.)       Feiertage und Ferien
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Die hessische Ferienregelung der allgemeinbildenden Schulen und die allgemeinen Feiertage sind auch für die Musikschule verbindlich. Während der Schulferien und der gesetzlichen Feiertage findet kein Unterricht statt.

3.       Beitragsbedingungen
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Das Schulgeld bezieht sich auf den Gesamtaufwand in einem Jahr und ist in zwölf Raten zum Monatsbeginn zu zahlen. Daher werden auch evtl. Feiertage und Ferien mitbezahlt.

4.       Anschaffungskosten
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Um eine Übung nicht zu vergessen muss diese regelmässig zu Hause wiederholt werden. So muss grundsätzlich jeder Schüler zu beginn des Instrumentalunterrichtes, auch¹ das jeweilige Musikinstrument besitzen

 

 

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¹    z.B. Keyboards werden für die Unterrichtsstunde zu Verfügung gestellt, andere
|    Instrumente wie Blockflöte sollen mitgebracht werden.